Online-Nachricht - Donnerstag, 16.03.2017
Umsatzsteuer | Zuordnung zum Unternehmensvermögen bis zum 31.5. beachten
Unternehmer, die im Jahr 2016 den Vorsteuerabzug aus gemischt
genutzten Gegenständen geltend machen wollen, müssen den beachten.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der betroffene Gegenstand ganz bzw.
anteilig nachvollziehbar dem Unternehmensvermögen zugeordnet
werden.
Falls dies nicht bereits durch einen Vorsteuerabzug in den Umsatzsteuervoranmeldungen dokumentiert wird, sollte dies bewusst in einer vor dem eingereichten Umsatzsteuererklärung nachgeholt werden.
Weitere Infos hierzu:
Quelle: NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
HAAAG-40284