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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen
Die Steuersatzermäßigung für Jugendherbergen gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG i. V. mit §§ 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO gilt nicht für Leistungen an allein reisende Erwachsene (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Sätze 1 und 2 UStG; §§ 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO; Art. 98 Anh. III Nr. 15 MwStSystRL).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 7 % für Leistungen von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dies gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden, es sei denn, der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb stellt einen Zweckbetrieb dar. Gemeinnützige Jugendherbergen sind kraft gesetzlicher Regelung in § 68 Nr. 1 Buchst. b AO unabhängig davon, ob die Voraussetzungen nach § 65 AO vorliegen, ein Zweckbe...