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Einkommen-/Lohnsteuer | Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i. S. des § 3b Abs. 1 EStG (Bezug: § 3b Abs. 1, Abs. 2, § 41a Abs. 1 EStG; § 155, § 167 Abs. 1 Satz 1, § 163 AO).S. 247
Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge nur dann steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Nach Abs. 2 Satz 1 dieser Vorschrift ist Grundlohn der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht; er ist in einen Stundenlohn umzurechnen. Die Zuschläge dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohn...