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Nachträgliche Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines unternehmerisch beteiligten Aktionärs; Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG
Die Gewährung eines krisenbestimmten Darlehens an die AG durch einen Aktionär, der zu diesem Zeitpunkt an der Gesellschaft unternehmerisch beteiligt ist, führt zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (Bezug: § 17 Abs. 1, 2 und 4 EStG 1997; § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB; § 133, § 157, § 314 Abs. 1 BGB; § 57 AktG; § 32a GmbHG).
(1) Nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, wenn der Gesellschafter innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 EStG beteiligt war. Entsprechendes gilt für einen Auflösungsverlust als den Betrag, um den die im Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft vom Stpfl. persönlich getragenen Kosten (entsprechend den Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie seine (ggf. auch nachträglichen) Anschaffungskosten den gemeinen Wert des dem S...BGBl 2008 I S. 2026