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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAG-39888 Die Regelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Studentenbeschäftigungen sind von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger in einem neuen Gemeinsamen Rundschreiben vom [i]GKV-Spitzenverband, Rundschreiben vom 23.11.2016 NWB SAAAG-36476 überarbeitet und im Vergleich zum vorherigen Recht teilweise verschärft worden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ende der Hochschulausbildung
[i]Ende der Hochschulausbildung neu definiertDie Hochschulausbildung i. S. der Anwendung des Werkstudentenprivilegs endet nicht mehr (bereits) mit der letzten Prüfungsleistung, sondern erst mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist.
[i]Übergang vom Bachelor- zum MasterstudiumBeim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist grds. nicht von einem durchgehenden Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden auszugehen. Allein die Absicht, zum nächstmöglichen Zeitpunkt das weiterführende Studium aufnehmen zu wollen, reicht für den Lückenschluss nicht aus.
Beschäftigungen während des Studiums
[i]Beschäftigung am Wochenende bzw. in den Abend-/NachtstundenBei Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden kann Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs auch bei einer Wochenarbeitszeit von m...