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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten
Neue Regeln seit dem 1.1.2017
[i]GKV-Spitzenverband, Rundschreiben vom 23.11.2016 NWB SAAAG-36476 Wenn es um knifflige Fragen zum Sozialversicherungsrecht geht, gehört das Thema „Studentenbeschäftigung“ zu den Klassikern. Betriebe können bei den Lohnnebenkosten viel Geld sparen, wenn sie Studenten beschäftigen – immer vorausgesetzt, dass die hierfür zu beachtenden Regelungen eingehalten werden. Diese Regelungen sind von den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger in einem neuen Gemeinsamen Rundschreiben vom überarbeitet und im Vergleich zum vorherigen Recht teilweise verschärft worden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Bedingungen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Studenten und Praktikanten zu beachten sind, und geht dabei schwerpunktmäßig auf die Neuerungen ein.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Beschäftigte Studenten
1. Grundsatz der Sozialversicherungspflicht
Arbeitnehmer, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, unterliegen der Krankenversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Satz 2 Nr. 1 SGB XI). Gleiches gilt für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI) un...