Einkommensteuer | Ländergruppeneinteilung für Kindergeld (Bundesregierung)
Auf die steuerrechtliche
Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden,
falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige
Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Dies teilt die
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage diverser Abgeordneter der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Bezug auf Kindergeldzahlungen an Unionsbürgerinnen und
Unionsbürger mit (BT-Drucks 18/11340).
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Im Steuerrecht wird "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" die Ländergruppenteilung verwendet.
Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro.
"Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest.
Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 155 (il)
Fundstelle(n):
WAAAG-40159