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Hinauskündigen des Gesellschafters in der Partnerschaft – eine Gratwanderung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-39187 Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Partners von Beratungsgesellschaften ist in aller Regel fest an die aktive Mitarbeit des Gesellschafters geknüpft. Wird das Anstellungsverhältnis gekündigt, müssen die verbleibenden Gesellschafter die Möglichkeit haben, die Geschäftsanteile einzuziehen, falls der ausscheidende Partner seiner Rückübertragungsverpflichtung nicht nachkommt. Dies kann mit dem im Gesellschaftsrecht anerkannten Grundsatz des Schutzes des [i]infoCenter „Ausschließung von GmbH-Gesellschaftern und Einziehung von Geschäftsanteilen“ NWB JAAAD-82347 Gesellschafters vor einem grundlosen Hinauskündigen in Konflikt stehen. Das NWB OAAAF-90957) hat sich mit einem Fall befasst, bei dem zwischen einem als Partner tätigen Gesellschafter und der Gesellschaft streitig war, ob das Anstellungsverhältnis wirksam gekündigt worden war.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ausgangslage
[i]Grundsatz: kein Ausschluss ohne sachlichen GrundIm Gesellschaftsrecht gilt der Grundsatz, dass den Gesellschaftern nicht das Recht eingeräumt werden kann, einen Mitgesellschafter durch einen Mehrheitsbeschluss oder auf sonstige Art und Weise ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen. Erfüllt eine Regelung im Gesellschaftsvertrag diese Voraussetzungen, ist ...