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Gesellschaftsrecht | Grenzen für nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den Geschäftsführer einer GmbH ist mit Rücksicht auf dessen grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit nur zulässig, wenn und soweit daran ein schützenswertes Interesse der von dem Wettbewerbsverbot begünstigten GmbH besteht. Von daher darf es weder in räumlicher und zeitlicher noch in gegenständlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen. Letzteres ist dann aber der Fall, wenn mit [i]Zu den Konsequenzen für eine vereinbarte Karenzentschädigung bei überschießendem Wettbewerbsverbot Blöse, NWB 39/2010 S. 3130dem Wettbewerbsverbot dem ehemaligen Geschäftsführer (auch) Tätigkeiten untersagt werden sollen, die keinen Bezug zu seinem Tätigkeitsbereich innerhalb des Unternehmens, seinem dort persönlich gewonnenen fachlichen Know-how oder seiner Beziehung zu den dortigen Kunden aufweisen. Gleiches gilt auch für das ihm u. a. auferlegte Verbot j...