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Einkommensteuer | Behinderten-Pauschbetrag schließt Berücksichtigung von Aufwendungen für „Epilepsiehund“ aus
Der Behinderten-Pauschbetrag schließt die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen „Epilepsiehund“ als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe S. 773 [i]infoCenter „Behinderte Menschen“ NWB AAAAB-03364 Dienstleistung aus. Der Steuerpflichtige habe ein Wahlrecht: Behinderten-Pauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen, so der 2. Senat des .
Die Klägerin ist schwerbehindert. Der Grad der Behinderung beträgt 100. Die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und B (Notwendigkeit ständiger Begleitung) wurden festgestellt. Die Klägerin machte zum einen Aufwendungen für die Unterbringung ihres Hundes in einer Hundepension als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Die Unterbringung des Hundes sei wegen ihr...