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Verhältnis von nationalen zu europarechtlichen Grundrechten vor dem BVerfG anhängig
[i] Levedag,
IWB 7/2016
S. 262 Gegen die
(BStBl 2016 II S. 447) sowie vom - VIII K 1/16 (BStBl 2017 II S. 198)
ist unter dem Az. 2 BvR 2677/16 eine Verfassungsbeschwerde anhängig (ebenso wie
gegen das , BStBl 2016 II S. 464, unter
dem Az. 2 BvR 59/16). In dem neuen Verfassungsbeschwerdeverfahren geht es um
die [i]Mustereinspruch
NWB GAAAF-76277 Verfassungsmäßigkeit
des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Hinblick auf die Besteuerung nach dem
Leistungsfähigkeitsprinzip, dem Übermaßverbot und der Folgerichtigkeit sowie
der Klärung des Verhältnisses des Unionsverfassungsrechts zum nationalen
Verfassungsrecht.
Ferner bedarf es einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, ob das
Prinzip des gesetzlichen Richters verletzt ist, wenn ein letztinstanzliches
Gericht keine Entscheidung des EuGH einholt, obwohl die EU-Kommission ein
Vertragsverletzungsverfahren in 2002 gegen Deutschland eingeleitet und insoweit
von einer diskriminierenden Vorschrift gesprochen hatte, was zur gesetzlichen
Neuregelung durch § 6 InvStG führte. Auch der EuGH war im Urteil vom
- Rs. C-326/12, van Caster und van Caster
NWB EAAAE-77766 [i]Ebner/Meinert,
NWB 7/2015 S. 416
von einer Überbewertung der tatsächlichen Einkünfte ausgegangen.
Die a...