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Verhältnis von nationalen zu europarechtlichen Grundrechten vor dem BVerfG anhängig
[i] Levedag, IWB 7/2016 S. 262 Gegen die (BStBl 2016 II S. 447) sowie vom - VIII K 1/16 (BStBl 2017 II S. 198) ist unter dem Az. 2 BvR 2677/16 eine Verfassungsbeschwerde anhängig (ebenso wie gegen das , BStBl 2016 II S. 464, unter dem Az. 2 BvR 59/16). In dem neuen Verfassungsbeschwerdeverfahren geht es um die [i]Mustereinspruch NWB GAAAF-76277 Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 3 AuslInvestmG im Hinblick auf die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip, dem Übermaßverbot und der Folgerichtigkeit sowie der Klärung des Verhältnisses des Unionsverfassungsrechts zum nationalen Verfassungsrecht.
Ferner bedarf es einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, ob das Prinzip des gesetzlichen Richters verletzt ist, wenn ein letztinstanzliches Gericht keine Entscheidung des EuGH einholt, obwohl die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren in 2002 gegen Deutschland eingeleitet und insoweit von einer diskriminierenden Vorschrift gesprochen hatte, was zur gesetzlichen Neuregelung durch § 6 InvStG führte. Auch der EuGH war im Urteil vom - Rs. C-326/12, van Caster und van Caster NWB EAAAE-77766 [i]Ebner/Meinert, NWB 7/2015 S. 416 von einer Überbewertung der tatsächlichen Einkünfte ausgegangen. Die a...