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BFH 16.11.2016 XI R 15/13, StuB 5/2017 S. 204

Umsatzsteuer | Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG (unternehmerische Mindestnutzung; 10 %-Grenze)

(1) Die Bundesrepublik Deutschland war u. a. im Besteuerungszeitraum 2008 nicht ermächtigt, durch § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen auszuschließen, die zu mehr als 90 % für nicht wirtschaftliche – nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende – Tätigkeiten verwendet wurden. (2) Ein Unternehmer kann sich insoweit auf das für ihn günstigere Unionsrecht berufen (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 und 3 UStG; Art. 13, Art. 168 Buchst. a, Art. 395 MwStSystRL).

Praxishinweise

§ 15 Abs. 1 Satz 2 des deutschen UStG bestimmt, dass die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt, und schließt insoweit den Vorsteuerabzug aus. In diesem Rechtsstreit hatte der BStBl 2015 II S. 865

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