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Einkommensteuer | Nur freiwillige Spenden sind als Sonderausgabe abziehbar
Das wie folgt entschieden: Wer Geld geschenkt bekommt mit der Auflage, einen Teil davon an einen gemeinnützigen Verein zu spenden, kann diese Spende nicht steuerlich geltend machen, da das Merkmal der S. 699„Freiwilligkeit“ fehlt.
Im Streitfall [i]infoCenter „Spenden“ NWB DAAAB-13232 schenkte der Ehemann seiner Ehefrau 400.000 € unter der Auflage, einen Teilbetrag davon an von ihm benannte Vereine weiterzuleiten. Die Ehefrau spendete das Geld und erhielt dafür Spendenquittungen, die das Ehepaar der gemeinsamen Steuererklärung beifügte. Das Finanzamt erkannte jedoch keine Sonderausgaben an und erklärte, das Merkmal der „Freiwilligkeit“ sei nicht erfüllt. Das Finanzgericht folgte den Argumenten des Finanzamts und vertrat ebenfalls die Auffas...