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40 Fragen und Antworten zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vorliegend finden Sie Übungsfragen zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Diese dienen insbesondere dem Einstieg in die nicht immer einfache Materie des Erbschaftsteuerrechts. Im nächsten Heft schließen sich Fragen zum Betriebsvermögen an, insbesondere zur Erbschaftsteuerreform 2016.
Aufgaben und Lösungen
Gelten die Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für die Schenkungen?
1. Frage
Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gelten die Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für die Schenkungen (§ 1 Abs. 2 ErbStG).
Keine Anwendung bei Schenkungen finden bspw. die folgenden Regelungen:
der Abzug der Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG)
der Pauschbetrag für Erbfallkosten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG)
der Vermögensrückfall an Eltern (§ 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG).
Welches sind die wichtigsten Erwerbe von Todes wegen?
2. Frage
Die wichtigsten Erwerbe von Todes wegen i. S. v. § 3 ErbStG sind:
der Erwerb durch Erbanfall
der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch
das Vermächtnis.
Muss der Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch in jedem Fall der Besteuerung unterwerfen?
3. Frage
Eine Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs erf...