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Voraussetzungen der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung
, Euro Tyre BV
Bei dem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen (Euro Tyre BV) geht es um die Anforderungen an den Nachweis von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Das vorlegende Gericht möchte im Wesentlichen wissen, ob die Mitgliedstaaten nach Art. 131 und 138 MwStSystRL befugt sind, die Steuerbefreiung für die innergemeinschaftlichen Lieferungen wegen fehlender Registrierung des Abnehmers der Lieferung (Erwerber) im MIAS-System (aber Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch den Erwerber) zu verweigern.
A. Leitsatz
Art. 131 und Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass sie die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats daran hindern, die Mehrwertsteuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nur aus dem Grund zu versagen, dass der im Bestimmungsmitgliedstaat ansässige Erwerber, der eine für die Umsätze in diesem Staat gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzt, zum Zeitpunkt der Lieferung weder im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem registriert noch von einem Besteuerungssystem für den innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst ist, obwohl keine ernsthaften Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung bestehen und feststeht, dass die mate...