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Beschlagnahmefreiheit von Verteidigerunterlagen
[i]LG Hamburg, Beschluss vom 17.8.2016 - 618 Qs 30/16Das Beschlagnahmeverbot für Verteidigerkorrespondenz (§ 97 Nr. 1 StPO) umfasst auch solche Unterlagen und Mitteilungen, die vor förmlicher Einleitung des Ermittlungsverfahrens in unmittelbarem Kontext zum Tatvorwurf angefertigt wurden.
[i]infoCenter „Verwertungsverbote im Steuerstrafverfahren“ NWB KAAAB-80575 Im Streitfall war der Anwalt – ausgestattet mit einer umfassenden (Formular-)Vertretungsmacht – zunächst für den wegen Steuerstraftaten fristlos gekündigten GmbH-Geschäftsführer (nur) in arbeitsrechtlicher Hinsicht, später – nach Einleitung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – dann auch im strafrechtlichen Bereich tätig, so dass auch die arbeitsrechtliche Korrespondenz umfasst und vor Beschlagnahme geschützt ist. Denn das Beschlagnahmeverbot für Verteidigerkorrespondenz (§ 97 Abs. 1 StPO) kann bereits vor Entstehen des förmlichen Beschuldigtenstatus eingreifen (vgl. LG Gießen, Beschluss vom - 7 Qs 100/12, wistra 2012 S. 409); zum Beschlagnahmeverbot von Unterlagen einer anwaltlichen unternehmensbezogenen „Internal Investigation“ LG Braunschweig, Beschluss vom - 6 Qs 116/15, wistra 2016 S. 40.