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Schadensumfang bei fehlerhafter Steuerberatung von GbR und deren Gesellschaftern
[i]BGH, Urteil vom 8.9.2016 - IX ZR 255/13 NWB IAAAF-89764 Hat die steuerliche Beratung einer GbR nach dem Inhalt des Vertrags auch die Interessen der Gesellschafter zum Gegenstand, ist der Schaden auch unter Einbeziehung der Vermögenslagen dieser Gesellschafter zu berechnen.
[i]Zu den Beratungs- und Belehrungspflichten Gilgan, NWB 18/2015 S. 1337Auch wenn grds. Bezugspunkt für die im Rahmen einer Beraterhaftung eines haftpflichtigen Steuerberaters zur Schadensberechnung maßgebliche Differenztheorie zunächst primär nur das Vermögen des Mandanten, nicht aber dasjenige eines fremden Dritten ist und damit schadensrechtlich streng formal zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern als selbständige Zuordnungsobjekte unterschieden werden muss ( NWB SAAAE-13004 zu Gesellschafter/Geschäftsführer und GmbH; NWB VAAAF-49033 zu verbundenen Unternehmen), ist bei der Bestimmung des jeweilig eigenen Schadens (ausnahmsweise) eine Einbeziehung der Vermögensinteressen auch des anderen Zuordnungsobjekts dennoch möglich, wenn der Wunsch des Mandanten zur Berücksichtigung auch der Interessen dieses Dritten konkret Gegenstand und Inhalt des Beratungsvertrags geworden sind....