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FG Niedersachsen | Anteiliger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen bei Tätigkeit im Ausland
Die Abzugsbeschränkung des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG ist bei Altersvorsorgeaufwendungen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreiem ausländischen Arbeitslohn – wenn im ausländischen Staat ein Abzug der Aufwendungen nicht erfolgen kann – dahingehend einschränkend auszulegen, dass ein Sonderausgabenabzug in dem Umfang möglich ist, in dem später eine Besteuerung der Alterseinkünfte nach dem AltEinkG erfolgen wird.
Der [i]Anteiliger Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen bei Tätigkeit im AuslandKl. war bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt und hatte seinen Wohnsitz in Deutschland. Im Streitjahr 2013 war er nahezu durchgehend in einer Betriebsstätte in den Niederlanden tätig. Der Kl. unterlag in Deutschland mit seinen gesamten Einkünften der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und ArbeitsS. 123losenversicherung). Das Finanzamt ließ einen Sonderausgabenabzug für die ...