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Keine Abschreibung vor Gefahrübergang
Anmerkungen zum zum Erwerb von Windkraftanlagen
In Deutschland stehen derzeit ca. 27.000 Windkraftanlagen. Die Zahl steigt jährlich um mindestens 1.000. Hinzu kommen die Off-Shore-Windparks. Bilanzsteuerliche Fragen haben daher eine erhebliche praktische Bedeutung. Bereits geklärt ist, aus welchen Wirtschaftsgütern ein Windpark besteht, und die Abschreibungsdauer. Der I. Senat des BFH hatte im Jahr 2012 auch schon zum Abschreibungsbeginn von WKA entschieden. Mit der nunmehr vorliegenden Entscheidung hat sich der IV. Senat dem I. Senat angeschlossen, so dass insofern Rechtssicherheit gegeben ist.
I. Der Urteilssachverhalt des BFH
[i]Hoffmann, Der Abschreibungsbeginn bei abnutzbaren Anlagegegenständen, StuB 2017 S. 89 NWB HAAAG-36445 Hoffmann, Der Windpark als Exerzierfeld des Bilanzrechts, StuB 2011 S. 641 NWB CAAAD-90633 Kolbe, Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums bei der Anschaffung von Windkraftanlagen, StuB 2012 S. 499 NWB RAAAE-12845 Die A-KG betreibt auf angepachteten Grundstücken einen Windpark. Sie beauftragte im Jahr 1 die P-GmbH mit der schlüsselfertigen Errichtung der Windkraftanlagen, die ihrerseits die V-GmbH mit der Errichtung der WKA beauftragte. Nach dem Werklieferungsvertrag zwischen der A-KG und der P-GmbH sollten die WKA durch Aushändigung eines Abnahmeprotokolls an die A-KG übergeben werden. Mit der Feststellung der Mängelfreiheit und der Abtretung der Mängelgewährleistungsansprüche gegen die V...