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Erste Gestaltungsüberlegungen nach der großen Erbschaftsteuerreform
Beispiele für den steueroptimierten Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab dem 1.7.2016
Das BVerfG kam im Urteil vom zur Verfassungsmäßigkeit der Betriebsvermögensbegünstigung zu dem Ergebnis, dass die damals geltenden erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG unvereinbar seien. Dem Gesetzgeber wurde daraufhin eine Frist zur Reformierung der Erbschaftsteuer längstens bis zum eingeräumt. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden: Das finale „neue“ ErbStG ist tatsächlich erst am verkündet worden. Im folgenden Beitrag soll anhand von Beispielen aufgezeigt werden, welche grundlegenden Gestaltungsmittel nach dem neuen Gesetz zur Verfügung stehen, um Betriebsvermögen – insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften – ab dem steuerschonend übertragen zu können.
Erbschaftsteuerreform, infoCenter NWB CAAAC-40814
Die §§ 13a bis 13c ErbStG und § 28a ErbStG, die die Übertragung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer begünstigen, wurden mit der großen Erbschaftsteuerreform geändert.
In diesem Beitrag wird auf der Darstellung des Neurechts „aufgesetzt“. Hierbei steht die steueroptimierte Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften im Fokus. Es geht ausschließlich um die Betrachtung von Schenkungsfällen.
Ko...