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NWB direkt Nr. 8 vom Seite 180

Betriebsrentenstärkungsgesetz – Gesetzentwurf verändert die rechtlichen Grundlagen

Dr. Henning-Alexander Seel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAG-37338 Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Die Neuregelungen sollen zum in Kraft treten. Die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die [i] www.bmf.de einfach, effizient, kostensicher und damit gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind, werden erweitert: Sozialpartner können künftig auch sog. reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- bzw. Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen. Darüber hinaus will der Gesetzgeber ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener implementieren. Ferner wird die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der sog. Riester-Rente vereinfacht und verbessert.

Ausführlicher Beitrag s. .

Änderungen im Arbeitsrecht

[i]Entlastung der Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken für BetriebsrentenKonkret sollen die Sozialpartner durch eine Änderung im Betriebsrentengesetz die Möglichkeit erhalten, auf der Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einzuführen und damit die Arbeitgeber von bisherigen Haftungsrisiken für Betrieb...

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