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Sozialversicherung | Beitragspflicht des steuerlichen Betriebsaufgabegewinns für freiwillig Versicherte
Zu den für die Bemessung der Beiträge eines in der gesetzlichen Krankenversicherung (als hauptberuflich Selbständiger) freiwillig Versicherten maßgeblichen Einnahmen (§ 240 Abs. 1 SGB V i. V. mit § 3 Abs. 1 BeitrVerfGrsSz), die für seinen Lebensunterhalt verbraucht werden oder werden können, gehört auch der an seine „gesamte“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpfende steuerliche Veräußerungsgewinn nach von ihm erklärter Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG).
Abgesehen davon, dass Einnahmen zum Lebensunterhalt in diesem Sinne ohnehin allenfalls infolge ihrer besonderen Zweckverfolgung nicht beitragspflichtig sein können ( NWB IAAAE-10891; NWB TAAAE-50706), ist weitgehend anerkannt, dass aus privaten Vermögen ...