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Anmerkungen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAG-36482 Unter dem Datum des hat die OFD Karlsruhe eine Information zum Thema „Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung“ NWB KAAAF-86337 veröffentlicht. Diese nimmt in wesentlichen Punkten Bezug auf die BFH-Rechtsprechung, etwa das sog. Apotheken(zwischen)urteil vom - X R 42/13 (BStBl 2015 II S. 519) und das sog. Zeitreihenurteil vom - X R 20/13 (BStBl 2015 II S. 743).
Ausführlicher Beitrag s. .
Einzelaufzeichnungspflicht nun auch von Gesetzes wegen unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit
[i]GoB verpflichten (nur) im Rahmen der Zumutbarkeit zur EinzelaufzeichnungEs sind grds. alle Einnahmen und Ausgaben der Kasse einzeln aufzuzeichnen. Dies entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, soweit der Steuerpflichtige bilanziert, allerdings nur im Rahmen der Zumutbarkeit (so ausdrücklich Leitsatz 1 des , BStBl 2015 II S. 519).
[i]Gesetzliche Regelung von Einzelaufzeichnungspflicht und Zumutbarkeit in § 146 Abs. 1 AO n. F. § 146 Abs. 1 Satz 3 AO n. F. regelt die Zumutbarkeit. Sie gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. des § 146a AO verwendet. Unabhängig davon, ob diese in § 146 Abs. 1 Satz 1 AO n. F. neue Einzelaufzeichnungspflicht auch bislang galt, bestimmt Art. 97 § 30 Abs. 1 Satz 1 EGAO eine Übergangsfrist bis zum . Soweit Registrierkassen nach dem und vor dem angeschafft worden sind, die den Anforderun...BStBl 2010 I S. 1342