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Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Abzugsbeschränkung für Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Das FG München hatte mit Urteil vom entschieden, dass die Abzugsbeschränkung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG bezogen auf die die Beiträge für Basisleistungen zur privaten Krankenversicherung übersteigenden Wahlleistungen auch insoweit zulässig ist, als diese Beiträge den hier maßgeblichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt nicht überschreiten.
Die Kläger waren als selbständig tätige Ärzte privat krankenversichert. Im Streitjahr 2010 erklärten sie Beiträge für die private Krankenversicherung in Höhe von 5.710 € (Kläger) und 6.253 € (Klägerin), die sie als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt sehen wollten. Das Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid 2010 hingegen lediglich die vom Versicherungsträger übermittelte...BGBl 2008 I S. 540