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Lohnsteuereinbehalt beim (neuen) Bundespräsidenten?
Am offiziellen Erscheinungstermin dieses NWB-Hefts wird nach der sonntäglichen Wahl zum deutschen Bundespräsidenten durch die 16. Bundesversammlung im Berliner Reichstagsgebäude aller Voraussicht nach bereits feststehen, welcher der zunächst vier nominierten Kandidaten „das Rennen gemacht hat“ und als zwölfter Präsident der Bundesrepublik Deutschland vereidigt werden wird. Da dem Staatsoberhaupt viele der primären Verdienstquellen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit qua Position verbaut sind (vgl. Art. 55 GG), er seine Tätigkeit in Vollzeit aber auch nicht als unentgeltliches Ehrenamt ausüben wird, bedarf der Bundespräsident – ebenso wie seine Mitbürger – einer angemessenen Vergütung. Im Staatshaushalt wird hierbei von „Amtsbezügen“ gesprochen. Entnommen werden kann diese Entgeltbezeichnung z. B. dem „Einzelplan 01 – Bundespräsident und Bundespräsidialamt“ im „Bundeshaushaltsplan 2017“, dort wiedergegeben auf S. 7 zusammen mit weiteren interessanten Angaben zur Bezahlung und Aufwandsentschädigung für den Präsidenten. Das Staatsoberhaupt erhält zehn Neuntel des Amtsgehalts der Kanzlerin, freie Amtswohnung mit Ausstattung und ggf. Trennungsgeld, Fa...