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LSG Sachsen Urteil v. - L 2 AS 1409/14

Streitig war, ob der Beklagte in den Monaten Juli und August 2011 Leistungen der Grundsicherung rechtmäßig aufgrund eines nach § 22 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gekürzten Bedarfs für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) gewährt hat, obwohl die zugrundeliegende Betriebs- und Heizkostenerstattung durch die Klägerin wegen gekappten KdU aus der existenzsichernden Regelleistung nach dem SGB II "erwirtschaftet" wurde.

Fundstelle(n):
AAAAG-36858

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LSG Sachsen, Urteil v. 15.12.2016 - L 2 AS 1409/14

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