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RENO Nr. 2 vom Seite 2

Streifzug durch das Verfahrensrecht, Teil 3

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

In der RENO 12/2016 und 1/2017 begleiteten wir die Eheleute Brecht bei ihrem Streifzug durch den Allgemeinen Teil der ZPO und dem Verfahren vor einem Zivilgericht. Nun beobachten wir das Paar im Rechtsmittelverfahren und bei der Zwangsvollstreckung.

Rechtsmittel und Zwangsvollstreckung

Im vergangenen Beitrag (RENO 1/2017 S. 7) haben die Eheleute Bert und Babette Brecht Ansprüche aus einem Auto-Kaufvertrag gegen Fritz Fröhlich in Höhe von 2.500 € gerichtlich geltend gemacht. Es wurde beschrieben, wie das gerichtliche Mahnverfahren und ein Klageverfahren ablaufen. Jetzt liegt den Eheleuten Brecht zwar ein Urteil vor. Damit ist die Angelegenheit aber noch nicht beendet.

Rechtsmittel

Wenn eine Partei der Auffassung ist, dass ein Richter oder das Gericht nicht korrekt entschieden hat, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen. In der ZPO wird zwischen den Rechtsbehelfen und den Rechtsmitteln unterschieden. Als Rechtsmittel kommen die Berufung und die Revision gegen Urteile sowie die Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen in Betracht.

Während die Rechtsmittel in der Regel vor dem nächsthöheren Gericht (Rechtsmittelinstanz) entschieden werden, erfolgt die Entsch...