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Einkommensteuer | Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif
(1) Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif ist verfassungsgemäß. (2) Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen um die zumutbare Belastung zu mindern (Anschluss an das NWB IAAAF-18914, BStBl 2016 II S. 151 = Kurzinfo StuB 2016 S. 79 NWB KAAAF-42551; Bezug: § 25, § 26, § 26b, § 32a Abs. 1 und Abs. 5, § 33, § 33a Abs. 1 EStG).
Die verwitwete Klägerin erzielt als selbständig tätige Steuerberaterin mit eigener Praxis Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Seit dem Tod ihres Mannes erzieht sie ihre beiden Töchter alleine. Sie erfüllte im Streitjahr unstreitig nicht mehr die Voraussetzungen für eine Anwendung des Splittingtarifs nach § 32 Abs. 5 bzw. Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 EStG. Und auch von Verfassungs wegen hat sie keinen et...