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Einkommensteuer | Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen
Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten (Bezug: § 33 EStG; Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG).
Erwachsen einem Stpfl. zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher VermögensverhältnisseS. 80 und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), z. B. für von dritter Seite nicht erstattete Krankheitskosten sowie Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, so wird nach § 33 Abs. 1 EStG auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Stpfl. zumut...