StuB Nr. 3 vom Seite 1

Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne ?

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20 entsprechen. Nach Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts darf ein Staat Unternehmen nur dann eine Lizenzboxregelung gewähren, wenn das Unternehmen in dem Staat Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat (sog. Nexus-Ansatz). Erfüllt ein Staat diese Anforderung für Zwecke des schädlichen Steuerwettbewerbs nicht, greifen die Regelungen des Gesetzentwurfs: Die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen des Unternehmens in Deutschland wird eingeschränkt, wenn damit im Empfängerland Lizenzeinnahmen entstehen, die aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig (unter 25 %) besteuert werden. Wir werden auf den Gesetzentwurf noch ausführlich zurückkommen.

BEPS-Umsetzungsgesetz 1

Bereits verabschiedet ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (BEPS-Umsetzungsgesetz 1). Ziel ist die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem OECD/G20 BEPS-Projekt zur Stärkung der Transparenz sowie der geänderten EU-Amtshilferichtlinie zum Austausch sog. Tax Rulings sowie zum Country-by-Country Reporting. Zudem werden weitere steuerliche Regelungen zu grenzüberschreitenden Sachverhalten geändert, wobei es sich vornehmlich um „Nichtanwendungsgesetze“ zu jüngeren BFH-Urteilen handelt. Adrian/Fey/Selzer stellen ab das neue Gesetz vor.

Aktuelle Entwicklungen im Bilanzsteuerrecht

Das Bilanzsteuerrecht hat seit Verabschiedung des BilMoG an Eigenständigkeit gewonnen. Einheitsbilanzen für handels- und steuerbilanzielle Zwecke gehören weitgehend der Vergangenheit an. Für den Praktiker ist es daher wichtig, einschlägige Entwicklungsperspektiven in den Blick zu nehmen, die bereits zu strukturellen Veränderungen im Bilanzsteuerrecht geführt haben und sich kurz- bzw. mittelfristig fortsetzen werden. Prinz stellt ab vier wichtige Entwicklungstrends dar. An dieser Stelle sei an den digitalen Mehrwert Ihrer NWB Datenbank erinnert. Als Abonnent der StuB haben Sie Zugriff auf das Werk „NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht“ von Prinz/Kanzler (vgl. dazu bereits den Praxistipp in der ).

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 3/2017 Seite 1
JAAAG-36440