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Aktuelle Trends im Bilanzsteuerrecht
Ein Kurzüberblick
Bilanzsteuerrecht bedeutet zumeist praktische Steuerrechtsanwendung in Alltagsfällen der Bilanzierung und Bewertung. Stets ist eine fallbezogene Rechtsanwendung von Nöten. Wegen der Grundstruktur der auf einen Bestandsvergleich ausgerichteten steuerlichen Gewinnermittlung – §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG in Abgrenzung zur vereinfachten Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG – bestehen starke handelsbilanzielle Bezüge, die auf der kaufmännischen Rechnungslegung zur Herstellung einer periodengerechten Ergebnisermittlung im Interesse leistungsfähigkeitsorientierter Besteuerung gründen. Betriebswirtschaftlich orientierte Bilanzierungspraktiker beherrschen die Szene. Dessen ungeachtet geht es stets um eine „Bilanz im Rechtssinne“ für Steuerbemessungszwecke, also eine originär steuerjuristisch ausgerichtete Rechtsmaterie. Jenseits aller Tagesfragen sollte der Bilanzrechtssystematiker aber auch einige einschlägige Entwicklungsperspektiven in den Blick nehmen, die bereits zu strukturellen Veränderungen im Bilanzsteuerrecht geführt haben und sich kurz- bzw. mittelfristig fortsetzen werden. Es lassen sich vier wichtige, allerdings im Detail oszillierende Entwicklungstrends erkennen, die nachfolgend dargest...