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Vergütungsanspruch des abberufenen, aber nicht gekündigten GmbH- Geschäftsführers
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-35942 Im Hinblick auf die Beziehung des Geschäftsführers zu der von ihm geleiteten GmbH ist zwischen dem korporationsrechtlichen Organverhältnis und dem schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Wird der Geschäftsführer durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aus seiner Organposition abberufen, ändert dies grds. nichts am Fortbestand des Anstellungsverhältnisses. Es stellt sich die Frage, wie sich die Abberufung des Geschäftsführers auf seinen Vergütungsanspruch auswirkt, wenn er nach seiner Abberufung keine Leistungen mehr erbringt. Das NWB CAAAG-35184) hat sich jüngst hierzu geäußert.
Ausführlicher Beitrag s. .
Auswirkungen der Abberufung auf den Vergütungsanspruch
[i]Geschäftsführer behält unter den Voraussetzungen des Annahmeverzugs seinen VergütungsanspruchZwar kann grds. auch ein Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Grund für die Abberufung wird aber nicht immer auch eine Kündigung des Dienstvertrags rechtfertigen, so dass der Dienstvertrag häufig fortbestehen wird. Die Abberufung des Geschäftsführers hat zur Folge, dass diesem die Erbringung der von ihm geschuldeten Leistungen unmöglich wird. In diesem Fall greift § 615 Satz 1 BGB ein, wonach der Dienstver...