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Mehrfachbeschäftigungen
Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht, den Beitragseinzug und das Meldewesen
Viele Arbeitnehmer befinden sich heute in mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders häufig kommt dies bei sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen vor. Sozialversicherungsrechtlich gibt es mehrere Besonderheiten im Zusammenhang mit mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern. Zum einen geht es um die Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht der Beschäftigten, zum anderen um die Höhe und Berechnung der Beiträge sowie um die Auswirkungen auf das Meldewesen.
I. Vorliegen von Mehrfachbeschäftigung
Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (sog. 450 €-Jobs) bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeführt, werden diese zur Beurteilung der Versicherungspflicht zusammengezählt, was bedeutet, dass meist Versicherungspflicht eintritt. Das gilt im Übrigen auch für mehrere kurzzeitige Beschäftigungen (nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, § 115 SGB IV). Dagegen werden eine geringfügig entlohnte und eine kurzzeitige Beschäftigung nicht zusammengezählt.
Eine Tendenz im Arbeitsleben besteht auch darin, dass viele Arbeitnehmer, die eine (sozialversicherungspflichtige) Hauptbeschäftigung ausüben, daneben noch eine versicherungsfreie Nebenbeschäftigung übernehm...