Gesetzgebung | Neuregelungen zum Februar 2017 (Bundesregierung)
Die Bundesregierung informiert über Neuregelungen, die im Februar
in Kraft treten.
Erhöhung der Umzugskostenpauschale
Die Umzugskostenpauschale steigt zum erneut an: Für Singles steigt die Pauschale um 18 € auf 764 €, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 € auf 1.528 €.
Weitere Informationen: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer
Zum wird ein Bußgeld fällig, wenn Autofahrer Rollstuhlnutzer befördern und sich nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt seit Juni 2016, wird jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 und 35 €.
Weitere Informationen: Bußgeldkatalog 2017
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung
Unternehmen sind ab 01.02. verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Dann muss die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssen den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen: Gerichtsverfahren und Streitschlichtung - Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Konservierungsstoff für Hautcremes verboten
Künftig darf der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöst, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gilt für sämtliche Kosmetikprodukte, die ab 12.02. in den Handel kommen.
Weitere Informationen: Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2017 ändert
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom (il)
Fundstelle(n):
NAAAG-36002