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Unternehmerische Mindestnutzung und die 10 %-Grenze
Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG
Wird ein Wirtschaftsgut sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde Zwecke genutzt, besteht ein Zuordnungswahlrecht. Um Missbräuchen vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber allerdings eine unternehmerische Mindestnutzung vor. Liegt der unternehmerische Nutzungsanteil eines Gegenstandes unter 10 %, ist der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG komplett ausgeschlossen. Bislang war ungeklärt, ob diese Regelung auch für die Fälle anzuwenden ist, in denen die unternehmerische Nutzung mit einer Nutzung für nichtwirtschaftliche Zwecke zusammenfällt. Mit Urteil vom - Rs. C-400/15, Landkreis Potsdam-Mittelmark, hat der EuGH entschieden, dass der Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nicht zulässig ist. Die Besprechungsentscheidung ist die Nachfolgeentscheidung des BFH in dieser Rechtssache.S. 9
Ausgangssachverhalt
Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Zu seinen hoheitlichen Aufgaben gehört u. a. der Bau, die Unterhaltung und die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen in seinem Gebiet. Der Kläger erfüllte diese Aufgaben durch einen Eigenbetrieb ohne Rechtspersönlichkeit, den er als „Kreisstraßenbetrieb“ bezeichnete.
Der...