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Aktienerwerb bei Management-Beteiligungsprogramm
Erwägungen insbesondere zur Ermittlung des gemeinen Werts
Wie bei Sachbezügen generell, ist gerade auch bei der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer die Bestimmung des jeweiligen geldwerten Vorteils ein zentraler Punkt. In einem Fall mit Ausführungen rund um den früheren § 19a EStG hat der BFH nun zur Wertbemessung beim Erwerb von Aktien im Rahmen eines sog. Management-Beteiligungsprogramms entschieden. Das recht umfangreiche Urteil enthält zugleich für die heutige Rechtslage maßgebliche Hinweise.
Begünstigte Erwerbsmöglichkeit für Vorstandsmitglieder
Die klagenden Eheleute wurden für das Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Mann war Vorstandsvorsitzender einer AG und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Gesellschaft beschloss 2004 ein Management-Beteiligungsprogramm. Hiernach konnten die Mitglieder des Vorstands Aktien aus einer bestimmten Gattung zu einem festgelegten Preis zzgl. 2 % pro Jahr erwerben. Es bestand eine Verpflichtung, die S. 7Anteilsscheine für einen Zeitraum von fünf Jahren zu halten. Diese Frist konnte unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Bei etwaigem Ausscheiden aus dem Dienst der AG vor Ablauf der Haltespanne war di...