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Berufliche Veranlassung einer Habilitationsfeier
Auswahl der Gäste aus dem beruflichen Umfeld
Aufwendungen für die Gäste einer Habilitationsfeier aus dem beruflichen Umfeld eines Arbeitnehmers können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer die Gäste aus dem beruflichen Umfeld nach abstrakten, allgemeinen berufsbezogenen Kriterien einlädt.
Berufliche Veranlassung von Aufwendungen für eine Feier
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht. Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die – wertende – Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen „auslösenden Moments“, zum anderen dessen Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre. Beruhen die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen, sind sie grundsätzlich als Werbungskosten abzuziehen.
Aufwendungen
Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Arzt in einer Klinik. In seiner Einkommensteuererklärung fü...