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FG Köln Urteil v. - 3 K 2206/13 EFG 2017 S. 298 Nr. 4

Gesetze: EStDV § 73e, AO § 39, EStG § 50a Abs 1 Nr 3

Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht

Steuerabzug bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und Journalisten

Leitsatz

1) Eine Nutzungsüberlassung i.S. des § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist nur die Überlassung zur Nutzung, nicht die endgültige Rechteüberlassung.

2) Die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG besteht auch für Zahlungen an einen in Australien ansässigen Journalisten im Fall eines sog. "total buy out".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 298 Nr. 4
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2017 S. 202
PIStB 2017 S. 64 Nr. 3
RAAAG-35957

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FG Köln, Urteil v. 28.09.2016 - 3 K 2206/13

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