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Vollständigkeitserklärungen für Einnahmen-Überschussrechnungen?
Prüfung der Sinnhaftigkeit für die Beratungspraxis
Die Verwendung [i]Muster, Vollständig-keitserklärung NWB AAAAF-88598 von Vollständigkeitserklärungen für Einnahmen-Überschussrechnungen wird in der Beratungspraxis sehr unterschiedlich gehandhabt. Wirtschaftsprüfer verwenden in der Regel keine Vollständigkeitserklärung, bei Steuerberatern ist kein einheitliches Vorgehen zu beobachten. Gleichwohl werden am Markt Standardvordrucke angeboten. Es stellt sich die Frage, welche Gründe für bzw. gegen die Verwendung einer Vollständigkeitserklärung für Einnahmen-Überschussrechnungen sprechen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Handelsrechtlicher Grundsatz der Vollständigkeit
[i]Theile/Wagner, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB), infoCenter NWB UAAAE-85382 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist in § 239 Abs. 2 HGB geregelt. Er verlangt, dass eine Buchführung vollständig ist. Dies ist sie nur dann, wenn alle Geschäftsvorfälle lückenlos aufgezeichnet werden. Weiter hat der Jahresabschluss nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB vollständig zu sein – d. h. im Jahresabschluss dürfen nicht einfach Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen oder Erträge weggelassen werden.
Deshalb fordern Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Abschlussprüfungen und -erstellungen Vollständigkeitserklärungen an, um sich bei ihren Auftraggebern rückzuversichern, dass diese ihren Aufstellungspf...