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Verdeckte Gewinnausschüttung bei überhöhten Zinsen an eine im Ausland belegene Schwestergesellschaft
Nach welcher Methode ist ein Zinsverrechnungspreis zu bestimmen, wenn Darlehen von einer im Ausland belegenen Schwestergesellschaft ausgegeben werden, die speziell für die Finanzierung von konzernzugehörigen Gesellschaften gegründet wurde? Diese Frage ist in der Praxis nicht einfach zu beantworten, da es verschiedene Methoden zur Bestimmung des Zinsverrechnungspreises gibt.
In einem jüngst veröffentlichten Urteil hatte das FG Münster über einen solchen Fall zu entscheiden (Urteil vom - 13 K 4037/13 K, F NWB CAAAG-35145). Dort hatte eine inländische Gesellschaft, die Klägerin, insgesamt 51 Darlehen über verschiedene Zeiträume von ihrer niederländischen Schwestergesellschaft erhalten. Die gemeinsame Muttergesellschaft, eine international tätige Industrieholding, hatte ebenfalls ihren Sitz in den Niederlanden. Die Zinssätze betrugen zwischen 4,375 % und 6,45 %, die Laufzeiten variierten größtenteils zwischen drei und sieben Jahren. Sicherheiten erhielt die Darlehensgeberin jedoch nicht. Die Darlehen dienten der Klägerin zur Finanzierung von Beteiligungserwerben.
Das Finanzamt war der Ansicht, die Zinsen seien zu ho...