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Track 10 | Vermögensverwaltung: Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt. Ausschlaggebend war für den BFH, dass die erbrachten Dienstleistungen die für die Vermietung eines Einkaufszentrums notwendige Infrastruktur betreffen.
Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt. – Das hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden und im Streitfall eine private Vermögensverwaltung bejaht. Das Urteil ist zu begrüßen, weil es die Grenzen für die Umdeutung von Vermietungen in gewerbliche Tätigkeiten aufzeigt.
Eine Vermietungsgesellschaft hatte ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von rund 30.000 qm an etwa 40 Einzelhändler und Dienstleistungsunternehmen überlassen. Die Vermietungsgesellschaft hatte die Mieter verpflichtet, mit zwei weiteren Gesellschaften Verträg...