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Außerordentliche Einkünfte aus einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit; keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlungen
(1) Eine Nachzahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die insgesamt mehrere Jahre betrifft, ist eine mehrjährige Vergütung i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. (2) Erfolgt die Auszahlung der Gesamtvergütung in zwei Veranlagungszeiträumen in etwa zwei gleich großen Teilbeträgen, kommt eine Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht. (3) Die Tarifbegünstigung des § 34 EStG knüpft an die Progressionsbelastung durch zugeflossene Einnahmen und grundsätzlich nicht daran an, ob die Modalitäten des Zuflusses vereinbart oder dem Zahlungsempfänger aufgezwungen wurden (Bezug: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG).
Gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer abweichend vom Normaltarif nach den Sätzen 2 bis 4 des § 34 Abs. 1 EStG zu berechnen. Nach ...