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Umsatzsteuer | Besteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand
Das BMF hat ausführlich zu Anwendungsfragen des § 2b UStG Stellung genommen ( NWB PAAAF-89056).
Hintergrund: Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2.11. wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b neu in das UStG eingefügt. Die Änderungen traten am in Kraft. Die Neuregelung wird von einer Übergangsregelung in § 27 Abs. 22 UStG begleitet, auf deren Grundlage eine jPöR dem FA gegenüber erklären kann, das bisher geltende Recht für sämtliche vor dem ausgeführte Leistungen weiterhin anzuwenden.