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„Richtiges“ Forderungsmanagement im Insolvenzeröffnungsverfahren des Vertragspartners
Möglichkeiten ausnutzen und Haftung vermeiden
Die drohende Insolvenz eines Vertragspartners kann insbesondere für KMU problematisch werden. Denn in diesen Unternehmen kann ein Ausfall eines wichtigen Kunden häufig nicht ohne weiteres kompensiert werden. Wie können in dieser Situation Forderungsausfälle vermieden oder zumindest reduziert werden? Wie ist die Haftungssituation? Diese Fragen sollten Sie als Berater beantworten können, wenn sie nicht wegen der Rechtsprechung zum Einstieg in die haftungsträchtige Insolvenzberatung jedes einschlägige Gespräch durch Verweis auf Fachleute verweigern wollen.
I. Der Umgang mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter
Ein vorläufiger Insolvenzverwalter hat grundsätzlich dafür zu sorgen, dass das Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird. Diese Entscheidung wird häufig bis zu drei Monaten hinausgezogen.
1. Neue Geschäfte
Im Regelfall wird der vorläufige Insolvenzverwalter die alten Geschäftsbeziehungen aufnehmen und weiterführen. Volle Erfüllung für ausstehende, kreditierte Forderungen aus diesen Verträgen kann ein Gläubiger aus der Insolvenzmasse aber nur dann verlangen, wenn durch den ...