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OLG München Beschluss v. - 14 U 579/13

Leitsatz

Leitsatz:

Nichtamtlicher Leitsatz

Bei Insolvenz des Vermieters und einem viele Jahre zuvor geschlossenen Altmietvertrag begründen weder die Gebrauchsgewährung gegen eine deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Kaltmiete noch die in der Vergangenheit unterbliebene, rechtlich zulässige Mieterhöhung als solche eine nach §§ 129, 134 InsO anfechtbare, (teilweise) unentgeltliche Leistung.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 12 Nr. 33
NJW-RR 2014 S. 49 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2013 S. 3056
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2013 S. 796
ZIP 2013 S. 1587 Nr. 33
EAAAF-90956

Preis:
€5,00
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30 Tage
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OLG München, Beschluss v. 21.06.2013 - 14 U 579/13

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