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Jahresabschluss kompakt 2016/2017 – 02. Größenklassen nach HGB
Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.
1. Größenklassenmerkmale und -ausprägungen
§ 267 Abs. 1 bis 3 HGB definiert für Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB drei Größenklassen, die grundsätzlich noch an folgende Merkmalsausprägungen gebunden sind:
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klein | mittelgroß | groß | |
Bilanzsumme | bis 6.000 T€ | bis 20.000 T€ | ab 20.000 T€ |
Umsatzerlöse | bis 12.000 T€ | bis 40.000 T€ | ab
40.000 T€ |
Arbeitnehmer | bis 50 | bis 250 | ab 250 |
Elektronische Arbeitshilfe im Datenbank-Modul NWB Rechnungswesen: Gemballa, Prüfung der Größenklassen nach § 267 HGB, § 267a HGB NWB OAAAC-72154
Diese quantitativen Ausprägungen der genannten Schwellenwerte gelten erst seit Novellierung durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG); zuvor waren die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse um rund 20 % niedriger festgelegt. Die neuen Schwellenwerte durften erstmals bereits auf den Jahresabschluss für das nach dem beginnende Geschäftsjahr angewendet werden (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Bei ihrer vorzeitigen Anwendung war allerdings zu beachten, dass dann für die Definition der „Umsatzerlöse“ auch der neu gefasste Inhalt des § 277 Abs. 1 HGB anzuwenden war (Art. 75 Abs. 2 Satz 1 EGHGB). Mit dieser Neufa...