SteuerStud Nr. 3 vom Seite 200

Übungsklausur zum internationalen Steuerrecht und Gewerbesteuerrecht

Unser Schwerpunktheft zum internationalen Steuerrecht hat viele Zusammenhänge erläutert und veranschaulicht. Nun geht es an die Umsetzung!

Im Rahmen unserer Beilage 1/2017 zur aktuellen SteuerStud-Ausgabe 3/2017 hat Dr. Martin Weiss eine Klausur konzipiert, die insbesondere Kandidaten der StB-Prüfung zur Übung dient. Laden Sie die aktuelle Beilage 1/2017 nun aus der NWB Datenbank herunter: NWB FAAAF-90840.

Im Fokus der Übungsklausur steht das Zusammenspiel zwischen internationalem Steuerrecht und Gewerbesteuerrecht. Die Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG dem Territorialitätsprinzip verpflichtet. Allerdings ist dieses Prinzip durch die jüngste Gesetzgebung, insbesondere im Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen – BEPS-Umsetzungsgesetz I – BGBl 2016 I S. 3000 (Überblick bei Merker, SteuerStud 2/2017 S. 90 NWB UAAAF-89961; Kommentierung durch Seer, SteuerStud 2/2017 S. 73 NWB TAAAF-89957; zu den Änderungen i. R. der Gewerbesteuer Weiss, SteuerStud 3/2017 S. 175 NWB EAAAF-90836, in dieser Ausgabe) verwässert und aufgeweicht worden. Die Änderungen bezogen sich dabei insbesondere auf die steuerliche Erfassung von Hinzurechnungsbeträgen nach dem Außensteuergesetz und die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten bei der Gewerbesteuer. Diese Probleme werden in der Übungsklausur – zusammen mit altbekannten Fragestellungen – in einem umfassenden Fall dargestellt. Die Klausur ist auf eine Bearbeitungszeit von fünf Zeitstunden ausgelegt.

Alle SteuerStud-Beilagen auf einen Blick

Übrigens finden Sie eine Liste aller bislang erschienenen SteuerStud-Beilagen in unserer NWB Datenbank unter NWB ZAAAE-33250. Zuletzt bspw. die Gegenüberstellung der geänderten Gesetzestexte des ErbStG und BewG (alte/neue Rechtslage) nach der Erbschaftsteuerreform 2016 sowie die Übungsklausuren zu unserer Schwerpunktausgabe zur StB-Prüfung 2016/2017.

Fundstelle(n):
SteuerStud 3/2017 Seite 200
KAAAF-90834