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Gewerbesteuer und internationales Steuerrecht
Besteuerung nach dem Territorialitätsprinzip?
Die Gewerbesteuer ist seit der Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % zum VZ 2008 zur häufig wichtigsten Ertragsteuer der Körperschaften geworden. Aufgrund der hohen Belastung werden auch die Bezüge der Gewerbesteuer zum internationalen Steuerrecht derzeit entsprechend kontrovers diskutiert. Durch das bei ihr grds. gültige Territorialitätsprinzip soll die Gewerbesteuer nur auf im Inland erwirtschaftete Einkünfte erhoben werden. Der Gesetzgeber hat in aktuellen Gesetzgebungsverfahren – z. T. motiviert durch die BFH-Rspr. – mehrere der Problembereiche der Auslandsbezüge der Gewerbesteuer aufgegriffen. Dadurch droht die Systematik stark aufgeweicht zu werden. Im Folgenden werden die Zusammenhänge zwischen der Gewerbesteuer und dem internationalen Steuerrecht – mit einem Fokus auf die Klausurrelevanz im Hinblick auf die StB-Prüfung – dargestellt.
Das Schaubild „Internationale Bezüge des Gewerbesteuergesetzes“, SteuerStud 3/2017 S. 139 NWB QAAAF-90832 ergänzt den nachfolgenden Beitrag.
I. Hintergrund
Die Gewerbesteuer stellt neben der Körperschaftsteuer die zweite Säule der Ertragsbesteuerung der Körperschaften dar. Auch bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (PersG...