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Lohnsteuer | Die steuerfreie Reisekostenerstattung übersteigenden Dienstreisekosten eines hauptamtlichen Bürgermeisters
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Erhält ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsentschädigung steuerfrei ausbezahlt, die nach der Auslegung durch das Finanzgericht seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen ersetzen soll, kann er nur insoweit Werbungskosten geltend machen, als die Aufwendungen die Entschädigung übersteigen (Bestätigung des , BStBl 1990 II S. 119). (2) Infolge eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zu § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG fallen auch die nicht durch die steuerfreie Reisekostenvergütung i. S. des § 3 Nr. 13 S. 165EStG abgegoltenen Reisekosten unter das Abzugsverbot des § 3c EStG, wenn die Dienstaufwandsentschädigung auch diese Aufwendungen abgelten soll.
Bereits am BStBl 1990 II S. 119BStBl 1990 II S. 121BStBl 1990 II S. 123